Fragen & Antworten

Frage: Welche Kosten entstehen konkret für mich als Gastronom, wenn Sie Geldspielautomaten bei mir aufstellen ?

Antwort: Es entstehen Ihnen keine Kosten. Anfallende Gebühren, z.B. für Genehmigungen, übernehmen wir.

Frage: Muss ich irgendwelche Verträge mit Ihnen abschließen und wenn ja, wie lang sind dann die Laufzeiten ?

Antwort: Bei uns gibt es keine Verträge und dementsprechend auch keine Laufzeiten. Wir stellen die Automaten nach Vereinbarung auf und räumen diese bei Nichtgefallen – oder, wenn es sich z.B. finanziell einfach nicht mehr lohnt – schnellstmöglich ab.

Frage: Bei welchen Behörden muss ich die Aufstellung der Automaten anmelden ?

Antwort: Den Behördenkram übernehmen wir für Sie, inklusive anfallender Gebühren. Für die Anmeldung der Geldspielautomaten benötigen wir einzig Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum, die Gewerbeanmeldung und ,ganz wichtig , Ihre Location muss zwingend über eine Schanklizenz verfügen. Ohne diese Schanklizenz dürfen und können wir leider keine Geldspielautomaten in Ihrer Location aufstellen.

Frage: Was genau verdiene ich an dem aufgestellten Geldspielautomaten ?

Antwort: Um diese Frage zu beantworten, muss man etwas weiter ausholen: Jeder Geldspielautomat hat einen sogenannten “Vorrat”. Dieser ist in Geldscheine und Münzen aufgeteilt und wird immer dann zuerst aufgefüllt, wenn jemand einen Geldschein oder eine Münze in den Automaten einwirft.

Dieser “Vorrat” dient dazu, einen am Geldspielautomaten gewonnenen Betrag jederzeit auszahlen zu können. Wenn dieser “Vorrat” voll ist , fällt alles, was darüber hinaus in den Automaten eingeworfen wird, in die sogenannte “Kasse”.

Diese “Kasse” ist genau das, was der Automatenaufsteller bei einer Kassierung aus dem Geldspielautomaten entnimmt.

Ganz grob kann man (im Bereich Hamburg) sagen, das von diesem entnommenen Geld ca. ein Drittel der Gastwirt, ein Drittel der Aufsteller und auch das Finanzamt ein Drittel bekommt.

Frage: Prima, ich habe viel Platz in meinen Räumlichkeiten und möchte gerne fünf Geldspielautomaten bei mir aufstellen. Geht das ?

Antwort: Leider nein. Derzeit sind in der Gastronomie in Hamburg maximal zwei Geldspielgeräte pro Konzession (Aufstellplatz) erlaubt.

Frage: Thema Einbruch & Vandalismus – bezogen auf die Automaten – was muss ich beachten ?

Antwort: Bevor wir Automaten bei Ihnen aufstellen, schauen wir uns Ihre Location zusammen mit Ihnen an und stimmen z.B. den optimalen Aufstellplatz der Geldspielautomaten mit Ihnen ab.

Gleichzeitig erstellen wir eine sogenannte Risikoanalyse und sichern die Automaten bei Bedarf mit sogenannten Tresorständern, Videoüberwachung und zusätzlich speziell auf den Platz zugeschnittenen, nur uns bekannten, wirksamen Sicherungsmaßnahmen ab.

Frage: Thema Jugendschutz / Spielersperre – Wie ist das geregelt ?

Antwort: Seit jeher muss ein Spielgast seine Volljährigkeit nachweisen, bevor er an Geldspielautomaten in Spielhallen und in der Gastronomie spielen darf. Ab dem 01.08.2021 müssen zusätzlich verpflichtend ALLE Spielgäste vor dem Spiel am Geldspielautomaten auf eine eventuell bestehende Spielersperre überprüft werden. Dies betrifft sämtliche Geldspielautomaten in der Gastronomie, in Sportwetten-Läden, in Spielhallen und in staatlichen Casinos.

Konkret bedeutet dies: Ein Spielgast, welcher sich z.B. in einer Spielhalle in München für das Spiel am Automaten hat sperren lassen, kann auch in einer Gaststätte z.B. in Hamburg nicht mehr am Geldspielautomaten spielen.

Hauptsächlich kommen zur Prüfung der Spielersperre & der Volljährigkeit zwei verschiedene Verfahren zum Einsatz:

Variante 1: Der Spielgast muss zum Spielen an Automaten ein offizielles Dokument wie z.B. seinen (maschinenlesbaren) Personalausweis oder Reisepass durch einen Kartenleser ziehen. Die Daten seines Ausweises werden daraufhin automatisiert mit einer Datenbank (OASIS) auf das Bestehen einer Spielersperre und gleichzeitig auf die Volljährigkeit hin überprüft. Wenn alles ok ist, wird der Automat automatisch freigeschaltet und kann vom Gast bespielt werden.

Variante 2: Der Spielgast legt dem Personal der entsprechenden Location ein offizielles Dokument wie z.B. seinen Personalausweis oder den Reisepass vor. Seine personenbezogenen Daten wie Name, Vorname und das Geburtsdatum werden dabei vom Personal manuell per PC, Tablet oder Handy mit der OASIS – Datenbank abgeglichen. Bei einer negativen Spielersperre und bestehender Volljährigkeit schaltet das Personal die Spielautomaten dann manuell für den Gast frei.

Die bei der Prüfung erfassten Daten wie Vorname, Nachname und Geburtsdatum werden automatisch verschlüsselt und als ein sogenannter “Hashwert” mit der OASIS-Datenbank abgeglichen. Eine Weitergabe der erfassten persönlichen Daten an andere Behörden und Firmen erfolgt definitiv nicht und ist allein schon aufgrund der vorhandenen Verschlüsselung nicht möglich b.z.w. sinnlos.

Ein Beispiel: aus “Daniela Bergmann, geboren am 30.09.1975” wird der Hashwert “7874d436e82a5282e0bd4f64e83e27a0”, gebildet, welcher mit der OASIS – Datenbank bei einer Prüfung abgeglichen wird.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema gibt es unter https://www.oasischeck.de.

Frage: Was ist diese OASIS – Datenbank und was muss ich tun, wenn ich mich bezogen auf das Glücksspiel sperren lassen möchten ?

Antwort: Alle Antworten diesbezüglich sind unter https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gluecksspiel/spielersperrsystem-oasis zu finden.

Frage: Der Automat zeigt irgendeine komische Meldung auf dem Bildschirm oder funktioniert einfach nicht mehr so, wie er soll. Was kann ich tun ?

Antwort: Leider sind auch die allerbesten Spielautomaten nicht fehlerfrei. Grundsätzlich gilt: Einfach mal das Gerät neu starten, also einmal Stecker raus, bis 10 zählen und Stecker wieder rein. So ein Neustart des Gerätes wirkt oft Wunder und behebt sehr oft das eine oder andere Problem. Wenn das alles nichts hilft, sind wir per Telefon erreichbar und kommen so schnell wie möglich vorbei.

Frage: Jackpot ! Ein Spielgast hat eine Menge Geld am Automaten gewonnen, nun zahlt dieser allerdings keine Münzen / Scheine mehr aus und bleibt mit einer Fehlermeldung auf dem Bildschim stehen. Wie geht es weiter ?

Antwort: Das ist kein Problem. Wir kommen in so einem Fall so schnell wie möglich vorbei und füllen den Spielautomaten wieder auf, so das der gewonnene Betrag komplett an den Spielgast ausgezahlt wird. Hat der Spielgast z.B. nicht die Möglichkeit auf die Auszahlung zu warten, so kann er auf Wunsch auch seine Kontaktdaten / Kontodaten hinterlegen und wir überweisen den Ihm zustehenden Betrag innerhalb des nächsten Arbeitstages auf sein Konto.

Frage: Ich habe hier privat im Keller ein paar alte Spielautomaten, welche nicht mehr richtig funktionieren. Repariert Ihr so etwas b.z.w. könnt Ihr Ersatzteile besorgen ?

Antwort: Wir bitten um Verständnis, das wir Anfragen von Privatpersonen leider nicht annehmen können. Oftmals sind Ersatzteile für ältere Geldspielautomaten nur noch schwer bis gar nicht erhältlich oder sind entsprechend teuer, so das sich das Ganze zuzüglich anfallender Reparaturkosten wirtschaftlich einfach nicht lohnt.

Wird fortgesetzt……