Fragen & Antworten

Frage: Bei welchen Behörden muss ich die Aufstellung der Automaten anmelden ?

Antwort: Den Behördenkram übernehmen wir für Sie, inklusive anfallender Gebühren. Für die Anmeldung der Geldspielautomaten benötigen wir einzig Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum, die Gewerbeanmeldung und – ganz wichtig – Ihre Location muss zwingend über eine Schanklizenz verfügen. Ohne diese Schanklizenz dürfen und können wir leider keine Geldspielautomaten in Ihrer Location aufstellen.


Frage: Prima, ich habe viel Platz in meinen Räumlichkeiten und möchte gerne fünf Geldspielautomaten bei mir aufstellen. Geht das ?

Antwort: Leider nein. Derzeit sind in der Gastronomie maximal zwei Geldspielgeräte pro Konzession (Aufstellplatz) im Hamburg erlaubt.


Frage: Thema Einbruch & Vandalismus – bezogen auf die Automaten – was muss ich beachten ?

Antwort: Bevor wir Automaten bei Ihnen aufstellen, schauen wir uns Ihre Location zusammen mit Ihnen an und stimmen z.B. den optimalen Aufstellplatz der Geldspielautomaten mit Ihnen ab.
Gleichzeitig erstellen wir eine sogenannte Risikoanalyse und sichern die Automaten bei Bedarf mit sogenannten Tresorständern, Kameraüberwachung und speziell auf den Platz zugeschnittenen Sicherungsmaßnahmen ab.


Frage: Thema Jugendschutz / Spielersperre – Wie ist das geregelt ?

Antwort: Seit jeher muss ein Spielgast seine Volljährigkeit nachweisen, bevor er an Geldspielautomaten in Spielhallen und in der Gastronomie spielen darf. Ab dem 01.08.2021 müssen zusätzlich verpflichtend ALLE Spielgäste vor dem Spiel am Geldspielautomaten auf eine eventuell bestehende Spielersperre überprüft werden. Dies betrifft sämtliche Geldspielautomaten in der Gastronomie, in Spielhallen und in staatlichen Casinos.

Konkret bedeutet dies: Ein Spielgast, welcher sich z.B. in einer Spielhalle in München für das Spiel am Automaten hat sperren lassen, kann auch in einer Gaststätte z.B. in Hamburg nicht mehr am Geldspielautomaten spielen.

Hauptsächlich kommen zur Prüfung der Spielersperre und der Volljährigkeit zwei verschiedene Verfahren zum Einsatz.

Variante 1: Der Spielgast muss zum Spielen an Automaten ein offizielles Dokument wie z.B. seinen (europäischen) Personalausweis oder Reisepass durch den Kartenleser eines speziellen Gerätes ziehen. Die Daten seines Ausweises werden daraufhin automatisiert auf das Bestehen einer Spielersperre und der Volljährigkeit hin überprüft. Wenn alles ok ist, erhält er einen vierstelligen Code, mit dem er den Spielautomaten zum Spielen freischalten kann.

Variante 2: Der Spielgast legt dem Personal der entsprechenden Location ein offizielles Dokument wie z.B. seinen (europäischen) Personalausweis oder den Reisepass vor. Seine personenbezogenen Daten wie Name, Vorname & Geburtsdatum werden dabei vom Personal manuell per PC, Tablet oder Handy an die Datenbank gesendet und überprüft. Bei einer negativen Spielersperre und bestehender Volljährigkeit schaltet das Personal die Spielautomaten dann manuell für den Gast frei b.z.w. teilt ihm einen vierstelligen Code mit, welchem er den Spielautomaten zum Spielen freischalten kann.

Die bei beiden Varianten erfassten Daten wie Vorname, Nachname und Geburtsdatum werden automatisch verschlüsselt und als ein sogenannter „Hashwert“ mit der OASIS-Datenbank abgeglichen.

Eine Weitergabe der erfassten persönlichen Daten an andere Behörden / Firmen erfolgt definitiv nicht und ist allein schon aufgrund der eingesetzten Verschlüsselung sinnlos.

Der Hashwert für „Erika Mustermann“, geboren am 01.01.1970, sieht übrigens so aus:

„2991bff1d2b1eae354e7987
8739cd91c9a8b4d5e970d7b
0b6995bef41579c2d8″


Frage: Der Automat zeigt irgendeine komische Meldung auf dem Bildschirm oder funktioniert einfach nicht mehr so, wie er soll. Was kann ich tun ?

Antwort: Leider sind auch die allerbesten Spielautomaten nicht fehlerfrei. Grundsätzlich gilt: Einfach mal das Gerät neu starten, also einmal Stecker raus, bis 10 zählen und Stecker wieder rein. So ein Neustart des Gerätes wirkt oft Wunder und behebt sehr oft das eine oder andere Problem. Wenn das alles nichts hilft, sind wir per Telefon erreichbar und kommen so schnell wie möglich vorbei.


Frage: Jackpot ! Ein Spielgast hat eine Menge Geld am Automaten gewonnen, nun zahlt dieser allerdings keine Münzen / Scheine mehr aus und bleibt mit einer Fehlermeldung auf dem Bildschim stehen. Wie geht es weiter ?

Antwort: Das ist kein Problem. Wir kommen in so einem Fall so schnell wie möglich vorbei und füllen den Spielautomaten wieder auf, so das der gewonnene Betrag komplett an den Spielgast ausgezahlt werden kann. Hat der Spielgast z.B. nicht die Möglichkeit auf die Auszahlung zu warten, so kann er auf Wunsch auch seine Kontaktdaten / Kontodaten hinterlegen und wir überweisen den Ihm zustehenden Betrag innerhalb eines Arbeitstages auf sein Konto.


Frage: Ich habe es in der letzten Zeit doch etwas mit dem Glücksspiel übertrieben und möchte mich jetzt sperren lassen. Was muss ich tun ?

Antwort: Bitte sprechen Sie aktiv das Personal in Spielhallen, Casinos und anderen Locations auf Ihren Wunsch hin an, diese sind diesbezüglich speziell geschult und werden Ihnen schnell und unbürokratisch helfen.

Möchten Sie die Sperre jedoch eigenständig veranlassen, so finden Sie unter dem Link https://gluecksspielsucht-nrw.de/hilfe-beratung/gluecksspielsperre/ sehr viele nützliche Informationen inklusive der für die Sperre erforderlichen Anträge.


Frage: Ich habe noch einen sehr alten Spielautomaten bei mir zuhause und möchte den jetzt gerne von DM auf Euro umbauen b.z.w. reparieren lassen. Macht ihr so etwas ?

Antwort: Leider nein. Es gibt für alte / ältere Geldspielautomaten so gut wie keine Ersatzteile b.z.w. Umrüstteile mehr, erst recht nicht von den eigentlichen Herstellern der Geräte. Entsprechende Teile werden zum Teil nur noch auf eBay & Co sowie in diversen Automaten-Foren im Internet gehandelt.


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